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Die Sachgesamtheit Amtsgericht aus der Mitte des 19. Jhs. umfasst das ehemalige Gerichtsgebäude mit der vorgelagerten repräsentativen Freitreppe, die den mittigen Eingang mit dem darüber befindlichen Zwerchhaus erschließt. Hinzu kommen mehrere Wirtschaftsgebäude sowie zum Teil originale Hofpflasterung, die eingrenzende Ummauerung und das Nebengebäude (vormals Rimbachstraße 25a, nun zu Nummer 25 gehörig). Als ehemaliges Gericht des 1818 konstituierten Justizamtes Netra ist die Sachgesamtheit aus kreisgeschichtlichen und bautypologischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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