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An der Stelle einer alten Wasserburg errichten die Herren von Boyneburg Ende des 16. Jhs. ein wehrhaftes Schloss. Der Grundriss zeigt einen quadratischen Querschnitt, dessen Ecken gleich einem Festungsbau durch vorgelagerte Erker verstärkt werden. An der Südseite erhebt sich ein polygonaler Treppenturm. In das abschließende Mansarddach wurden kleine Erker eingefügt. Als eine befestigte Schlossanlage ist das Gebäude aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Dazugehörig ist der Rest eines im nördlichen Bereich vorgelagerten Wirtschaftstraktes, ein zweigeschossiger Winkelbau mit eingestelltem Treppenturm, sowie ein Teil der ehemaligen Ummauerung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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