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Giebelständiges Wohnhaus gegenüber dem Anger mit einer inschriftlichen Datierung in das Jahr 1842. Dieses Datum bezeichnet einen Umbau, der Kern des Hauses stammt wohl aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Die Fachwerkkonfiguration wird von starken Streben geprägt, die dem Gebäude ein markantes Äußeres verleihen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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