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Die Gesamtanlage des Ortes umschließt diejenige Bebauung entlang der Rambacher Straße, die den historischen Ortskern eingrenzt. Der älteste Teil der Bausubstanz findet sich in der unmittelbaren Umgebung der Kirche und des wenige Meter benachbarten Angers. Besonders markant sind aus städtebaulichem Aspekt die Gebäude Rambacher Straße 2, 9, und 15, die mit ihrem hervorgehobenen Fachwerkgefüge interessante Blickpunkte in einem Straßenzug setzen, dessen weit gehend ungestörtes Erscheinungsbild die Gesamtanlage prägt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |