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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel, am Sockelstein in das Jahr 1769 datiert. Besonders interessant sind die thüringischen Anregungen, die in die dichte Fachwerkkonfiguration eingeflossen sind: zwischen den Eck- und Bundständern sind mehrere Stiele eingefügt, die den Fachwerkverband in kleinteilige Felder parzellieren. Besonders markant sind ebenfalls die von Viertelkreissegmenten angeschnittenen Andreaskreuze der giebelseitigen Brüstungsgefache.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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