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Die Gesamtanlage des Ortes Röhrda umgrenzt die Bebauung des ehemaligen Ortskerns, die sich auf einem in südlicher Richtung ansteigendem Terrain erstreckt. Die Ortsstruktur wird durch ein unregelmäßiges Netz schmaler Straßen erschlossen, in deren Verlauf kleinmaßstäbliche Bebauung und stattliche Hofanlagen wechseln.
Der ursprüngliche Ortskern befand sich vermutlich in der Umgebung der Martinskirche, die sich an exponierter Stelle
am südlichen Ortsrand erhob. Später konzentrierte sich die Bebauung um die Kirche Peter und Paul, die um 1400 errichtet wurde und mit dem hohen Wehrturm sowie dem umfriedeten Kirchhof das spätere Zentrum des Ortes markierte.
Besonders erwähnenswert sind zwei innerhalb der Gesamtanlage befindliche Quellen, der Aschen- und der Martinsborn, deren Abläufe den Ort durchziehen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |