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Dreiseitig umbaute Hofanlage, bestehend aus einem lang gestreckten zweigeschossigen Wohnhaus in einer Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren und konvergierenden Fußstreben, die um 1780 zu datieren ist. Die Wirtschaftsgebäude in konstruktivem Fachwerkgefüge aus dem 19./20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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