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Giebelseitig erhaltener Rest der Martinskirche an erhöht liegender Stelle im südlichen Ortsbereich. Der Bau wurde urkundlich erstmals im Jahr 1142 erwähnt, der Grund und das Datum der Zerstörung sind nicht bekannt. Der erhaltene Baurest ist vermutlich ein Teil der westlichen Giebelseite, der den Querschnitt eines einfachen Langhauses mit abschließendem Satteldach zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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