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Rest eines giebelständigen Wohnhauses aus der Mitte des 17. Jhs. in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit hervorragenden Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes und an den Eckständern: dort ausgehobener Pfeiler mit aufgelegtem Schuppenmotiv, gerahmt von reichem Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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