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Traufständiges Wohnhaus in dominanter Ecklage auf einem erhöhten Sockel, wohl in der Mitte des 17. Jhs. errichtet. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Zusammen mit „Sorge 1" ortsbildprägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |