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Gesamtanlage Sontra Glückaufplatz
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Gesamtanlage Sontra Glückaufplatz
Gesamtanlage Sontra Hüttenstraße
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Werra-Meißner-Kreis
Sontra
  • Gesamtanlagen
Gesamtanlagen Barbaraplatz und Glückaufplatz

In der Mitte der dreißiger Jahre des 20. Jhs. sollte der Kupferschieferabbau im Richelsdorfer Gebirge erneut aufgenommen werden, nachdem die Arbeiten 1870 eingestellt worden waren. Zu diesem Zweck mussten Wohnmöglichkeiten für die zuziehenden Bergleute geschaffen werden, da die Bevölkerungszahl Sontras von 2400 Einwohnern im Jahr 1937 bis auf 5200 Einwohner im Jahr 1939 ansteigen sollte.

Um den ersten Ansturm der angeworbenen Bergleute aus Schlesien und

dem Saarland aufzufangen, wurden zwei Neubausiedlungen geplant. Die Konzeption, die im Dezember 1936 erstellt wurde, sah zwei getrennte Siedlungen am südlichen Stadtrand vor. Die Bebauung im Bereich des Barbaraplatzes sollte über 360, diejenige des Glückaufplatzes über 216 Wohneinheiten verfügen. Die Planungen gingen von einer Siedlungsstruktur aus, die sich um eine Mittelpunktfunktion einnehmende Platzeinheit mit einem zentralen, gemeinnützigen Gebäude konzentrierte.

Die Straßenzüge, deren Zeilenbebauung von unterschiedlichen Haustypen geprägt wird, sollten sich dem Verlauf des umgebenden Geländes einfügen. Fachwerkarchitektur wechselt mit massiven Gebäuden, die jeweils in lockerer Gruppierung einander zugeordnet sind.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die Häuserin die Hände der halbstaatlichen Kurhessen Wohnungsbau GmbH, die privater Kundschaft Kaufmöglichkeiten eröffnete. Diese Privatisierung bedingte Eingriffe in die Bausubstanz, die die Einheitlichkeit des Ensembles jedoch kaum beeinträchtigen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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