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Bis zum Jahr 1710 bestatteten die Sontraer Juden ihre Toten in Jestädt oder Reichensachsen, seitdem diente der Friedhof in Sontra als Sammelfriedhof der jüdischen Gemeinden Breitzbach, Diemerode, Nentershausen, Nesselröden, Richelsdorf, Stolzhausen und Wommen. Aus Platzmangel wurde die Anlage 1859 erweitert, 1920 wurde der Friedhof geschlossen.
Heute sind 205 Grabstellen erhalten, von denen 119 mit Grabsteinen in zum Teil beachtlicher Qualität besetzt sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |