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Dreigeschossiges Wohnhaus gedrungener Proportionierung in lebhafter Fachwerkkonfiguration aus dem Ende des 17. Jhs., die sich im zweiten Obergeschoss erhalten hat, der Fachwerkverband des Untergeschosses und ersten Obergeschosses vereinfacht erneuert. Prägendes Motiv im Bereich des Geschossüberstandes sind die eingelegten Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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