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Das Wohn- und Geschäftshaus in zwei Geschossen, mit aufgesetztem Zwerchhaus datiert im Kern in die zweite Hälfte des 17. Jhs. Das breit gelagerte Doppelhaus prägt in seiner Baugestalt maßgeblich die Umgebung.
Fachwerkfiguren sind nicht ausgebildet, im Obergeschoss verfestigen kurze Fußstreben die Eck- und Bundständer, in das Untergeschoss sind jüngere Stockwerkstreben in das Fachwerkgerüst eingezogen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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