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Herrenhaus des ehemalige Thonschen Gutes, das in industriellem Umfang Konsumalkohol brannte. Das dafür notwendige Getreide wurde auf eigenen Ländereien gezogen. Der Betrieb war mit ca. 80 Dauerbeschäftigten ehemals der größte Arbeitgeber in Sontra. Das massive Gebäude erhebt sich über einem hohen Sockel in zwei Geschossen. Die Ecken sowie der über eine zweiläufige Treppe erreichbare Eingang werden durch flach aufgelegte Lisenen hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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