Petersberger Straße 73
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Petersberger Straße 73
  • Ratgarstraße 2
  • Ratgarstraße 1
  • Ratgarstraße
  • Petersberger Straße 87
  • Petersberger Straße 85
  • Petersberger Straße 83
  • Petersberger Straße 81
  • Petersberger Straße 79
  • Petersberger Straße 77
  • Petersberger Straße 75
  • Baugulfstraße 2
  • Am Rötacker 1
Siedlung Petersberger Straße
Flur: 14
Flurstück: 180/29, 181/29, 182/29, 29/130, 29/35, 29/66, 29/67, 29/68, 29/69, 29/73, 29/74, 29/75, 29/76

Regelmäßige Anlage großvolumiger Siedlungsbauten, entstanden 1927/28 durch die 1919 gegründete "Erbbaugenossenschaft Fulda“, die in der Notzeit nach dem Ersten Weltkrieg "unbemittelten Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen zu billigen Preisen“ verschaffen wollte. Planender und auch bauausführender Architekt war Emil Staubach aus Fulda.

Die städtebaulich interessante Anlage gliedert sich in drei traufständige Bauten entlang der Petersberger Straße und vier dahinter liegende, die in Nord-Süd-Richtung gestellt sind. Eine Betonung der Symmetrie erfährt die Siedlung durch einen langgestreckten Mittelbau an der Petersberger Straße, der im Gegensatz zu den sonst zweigeschossigen Doppelhäusern in seinem sechzehnachsigen Mittelteil ein zusätzliches Geschoß und eine zentrale, rundbogige Durchfahrt für die Ratgarstraße aufweist. In den hohen Walmdächern der Häuser sitzen teilweise große Gaupen, die Erschließung der Bauten erfolgt entweder über seitliche Treppenhausrisalite oder zentrale Eingänge mit Freitreppen. Die ursprünglichen, für die Fassadengestaltung wichtigen Läden wurden teilweise bereits entfernt. Das weiträumige Gelände hinter den Gebäuden ist hauptsächlich für Gemüsegärten genutzt.

Die Siedlungsanlage Petersberger Straße östlich des Stadtzentrums ist aus siedlungs- und sozialgeschichtlichen wie auch aus städtebaulichen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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