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Die Sachgesamtheit der Steinmühle umfaßt das Wohnhaus mit den angrenzenden Wirtschaftsgebäuden, ein Backhaus sowie Teile des Mühlgrabens. Die erste Erwähnung der Mühle datiert aus dem 14. Jh., die heutige Bausubstanz stammt in den wesentlichen Teilen aus dem 19. Jh. Erhalten ist ein vollständiges, in allen Teilen funktionstüchtiges Mahlwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |