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Die ausgewiesene Gesamtanlage des Ortes Hornel erstreckt sich entlang der Kupferstraße, deren Straßenbild von den Hofanlagen geprägt wird, die sich in dichter Staffel aneinander reihen. Die großen Höfe mit den Hausnummern 13 und 29 rahmen diese dichte Bebauung und markieren gleichzeitig den Beginn und Endpunkt der Gesamtanlage im Bereich der Kupfergasse. Miteinbezogen wurde der stattliche Hof Birkenstraße 4 sowie die Kirche mit dem angrenzenden Friedhof.
Die Gesamtanlage repräsentiert die nur sporadisch gestörte historische Bausubstanz des Ortes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |