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Das Zentrum der Sachgesamtheit „Kemenate" umfasst den kurz nach 1385 entstandenen Wohnturm, das 1656 datierte Wohnhaus und die um 1880 errichtete Scheune.
Der fünfgeschossige Wohnturm aus massivem Mauerwerk war vermutlich ursprünglich von einem wassergefüllten Graben umgeben. Im Obergeschoss befinden sich mit den Zwillingsfenstern die einzigen Gliederungselemente dieses Wehrbaues, dessen Eingang sich an der Nordseite in erhöhter Position öffnet.
Das angeschlossene Wohnhaus erhebt sich in konstruktivem Fachwerkgefüge über einem hohen Sockel. Als ursprünglicher Adelshof der Herren von Berneburg und der Herren von Biedefeld und von Stein ist die Gebäudegruppe aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Erwägungen erhaltenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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