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Große Hofreite mit Wohnhaus, Scheune, Stall und Wirtschaftsgebäuden. Das Wohnhaus traufständig zurückgesetzt zur Straße, regelmäßiges, geometrisierendes Fachwerk um 1780, im Obergeschoß Fachwerkreste um 1700. Ursprüngliches Vordach und zweiläufige Freitreppe. Große, spätbarocke Scheune mit Kniestock, profilierter Schwelle, stark in den Straßenraum wirkend. Wohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmale aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |