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Dreiseitige Hofanlage, deren Wohnhaus aus dem Jahr 1879 datiert. Das giebelständige Gebäude erhebt sich in zwei Geschossen über einem hohen Sockel mit konstruktivem Fachwerkverband. Die gegenüberliegende Scheune ebenfalls in konstruktivem Fachwerkraster über massivem Untergeschoss datiert ins Jahr 1823, die Stallungen wurden zu Beginn des 20. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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