Ulfetalstraße 17 - Kirche Emporenprofilierung
Ulfetalstraße 17 - Kirche - Orgel -
Ulfetalstraße 17 - Kirche - Taufstein -
Ulfetalstraße 17 - Kirche - Innenraum -
Ulfetalstraße 17 - Kirche - Innenraum -
Ulfetalstraße 17 Kirchhof
Ulfetalstraße 17 - Kirche Umbogen
Ulfetalstraße 17 Kirchhof
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Ulfetalstraße 17 Kirchhof
Ulfetalstraße 17 - Kirche
Ulfetalstraße 17 Grabsteine auf Kirchhof
Ulfetalstraße 17 - Kirche
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Werra-Meißner-Kreis
Sontra
Krauthausen
  • Ulfetalstraße 17
Ev. Kirche
Flur: 13
Flurstück: 43/1

Die evangelische Pfarrkirche des Ortes beinhaltet einen alten Kern, den die halbkreisförmig geschlossene Apsis anschaulich verdeutlicht. Diese Bauform verweist möglicherweise in das 9./10. Jh. Das Schiff in mächtigem Mauerwerk stammt vermutlich von einem Nachfolgebau aus dem 12./13. Jh. 1678 wurde der Turm durch eine Fachwerkkonstruktion aufgestockt, im Inneren eine von zwei Unterzügen gestützte Balkendecke eingezogen und die Emporen eingefügt.

Die Gestalt des in wechselvoller Baugeschichte erstellten gedrungenen Außenbaues wird von dem Turm sowie der halbkreisförmigen Apsis bestimmt. Besonders markant sind die kleinteiligen Fenster des Schiffes, die in eine frühe Bauzeit verweisen. Der aufgesetzte Turmcorpus lagert auf einem Geschossüberstand, der von doppelten Schiffskehlen mit Rundstab geziert wird.

Das Innere wird durch die tief, in das Mauerwerk eingeschnittenen Fenster sowie die reich geschmückte Empore geprägt. Die erhöhte Apsis wird durch einen Rundbogen geöffnet, dem zu beiden Seiten ein aufgeblendeter Kämpfer mit Schachbrettmuster angeheftet ist.

Besonders bemerkenswert sind weiterhin die kleine Orgel aus der zweiten

Hälfte des 17. Jhs. und der Taufstein aus dem letzten Drittel des 16. Jhs. Auf dem Kirchhof befinden sich einige nennenswerte Grabsteine mit figürlichen Motiven aus dem 18./19. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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