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Um den historischen Ortskern mit der erhöht liegenden Kirche wurde eine Gesamtanlage ausgewiesen, die im wesentlichen den Bereich im Verlauf der Sontraer Straße abdeckt. Der nördliche Abschluss der Gesamtanlage wird von der Gebäudegruppe an der Durchgangsstraße L 3459 eingenommen, darauf folgt, als deutliche Zäsur innerhalb des Ortsbildes erkennbar, der Rest kleinmaßstäblicher Bebauung. Der südliche Verlauf der Gesamtanlage wird von kleinbäuerlichen Hofanlagen besetzt, die im Kern aus dem 18. Jh. stammen. Diese Gebäudestaffel führt aus südlicher Richtung eindrucksvoll in das Ortsbild ein.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |