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Um 1820 erbauter dreiseitiger Hof, sog. Kemenate, bestehend aus einem zweigeschossigen Wohnhaus, einem groß dimensionierten Wirtschaftsgebäude sowie einem Gartengerätehaus. Das Fachwerkgefüge der Gebäude zeigt ein regelmäßiges, konstruktives Raster aus der Erbauungszeit. Auf Grund der geschichtlichen Bedeutung und der prägnanten Lage außerhalb des Ortes ist die Gebäudegruppe als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |