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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Wichmannshausen
Das als Sachgesamtheit zu bezeichnende ehemalige Schloss der Herren von Boyneburg umfasst das inschriftlich 1757 datierte Herrenhaus, die gegenüberliegenden Wohngebäude älteren Datums und das der Kirche angeschlossene "Alte Schloss". Jenseits des Höhenweges erstreckt sich der ehemalige Nutzgarten des Gutes, den Reste der alten Ummauerung umziehen. Dort erhebt sich gegenüber der Gutseinfahrt ein Wärterhaus über einem mächtigen Sockel; wenig entfernt ein eingeschossiges Fachwerkhaus mit Mansarddach; das Herrenhaus wurde in repräsentativer Größe über einem langgestreckten, rechteckigen Grundriss in zwei Geschossen erbaut. Das Untergeschoss öffnet sich in auffallend kleinteiligen Fenstern, im Obergeschoss befinden sich, nicht auf das Untergeschoss ausgerichtete, größere Fensteröffnungen. Über der Eingangstür ist das Wappen der Bauherren und das Baudatum in einem Blendgiebel angebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |