Gesamtanlage Waldkappel Hindenburgstraße
Gesamtanlage Waldkappel Obergasse
Gesamtanlage Waldkappel Marktplatz/Leipziger Straße
Waldkappel nach dem Stadtbrand, 1855
Gesamtanlage Waldkappel Leipziger Straße
Gesamtanlage Waldkappel Leipziger Straße
Gesamtanlage Waldkappel Leipziger Straße
Waldkappel vor dem Stadtbrand
Gesamtanlage Waldkappel Hindenburgstraße
Gesamtanlage Waldkappel Hindenburgstraße
Gesamtanlage Waldkappel Lange Gasse
Gesamtanlage Waldkappel Kirchgasse
Gesamtanlage Waldkappel Hindenburgstraße
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Werra-Meißner-Kreis
Waldkappel
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Waldkappel

Waldkappel wurde im Lauf seiner Geschichte mehrmals durch verheerende Stadtbrände verwüstet. Den größten Schaden richtete die Feuersbrunst des Jahres 1854 an, in der der Großteil der Stadt vernichtet wurde. Lediglich der südwestliche Bereich der Kernbebauung und die Kirche blieben von der totalen Zerstörung verschont. Vor diesem stadtgeschichtlichen Hintergrund ist die Gesamtanlage des Ortes zu verstehen. Denn nach der weit gehenden Zerstörung der Bausubstanz im 19. Jh. wurde ein völlig neues Straßenraster in klar gegliedertem Netz im inneren Stadtbereich angelegt, an dem sich traufständige Wohn- und Geschäftshäuser aneinander reihen. Die Leipziger- und die Hindenburgstraße markieren in hufeisenförmigem Verlauf den äußeren Ring der Bebauung, der von der Gartenstraße und der Wiesengasse im Südosten in einem parallel geführten Zug erweitert wird. Im Norden wird die hufeisenförmige Trasse von der Langen und der anschließenden Kleinen Gasse abgegrenzt. In der Längsrichtung durchschneiden die Mittel- und die Kirchgasse das Areal, so dass drei nahezu gleich große, längsrechteckige Parzellen entstehen. Besonders markant ist die geschlossene kleinmaßstäbliche Bebauung im nördlichen Abschluss der Hindenburgstraße.Im Bereich "In der Farbe" wurde eine kleinmaßstäbliche Bebauung mit in die Gesamtanlage einbezogen, die dein Brand nicht zum Opfer fiel.Die Gesamtanlage des Ortes ist als eine völlig neu konzipierte Anlage aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Aspekten schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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