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Inschriftlich in das Jahr 1657 datiertes, traufständiges Wohnhaus mit groß dimensioniertem Zwerchhaus, das sich in einer dichten Zeilenbebauung in zwei Geschossen mit einer markanten Fachwerkkonstruktion erhebt, die von Mannfiguren mit überblatteten Streben an den Eckständern des Obergeschosses geprägt wird. Im Bereich des Geschossüberstandes verzieren Taubänder und Perlschnüre die Hölzer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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