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Traufständiges Wohnhaus aus dem 19. Jh. mit erhaltenen Teilen aus dem Ende des 18. Jhs. In beiden Geschossen 3/4Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern. Am Eckständer der Nordecke des Hauses befindet sich eine geschnitzte Maske.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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