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Traufständiges Wohnhaus mit eingesetztem Zwerchhaus aus der Erbauungszeit, die um 1640 anzusiedeln ist. Der Fachwerkaufbau zeigt ein konstruktives Gefüge aus 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern und divergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich. An der Schwelle und den Füllhölzern zickzackähnlich verlaufendes Seilband, das von Wülsten unterbrochen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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