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Vierseitig umbaute Hofanlage stattlicher Größe, die kurz nach 1854 erbaut wurde. Das Fachwerkgefüge des Wohnhauses ist massiv verputzt, die Fenster bilden ein klar angeordnetes Raster. Die Wirtschaftsgebäude erheben sich in konstruktiver Fachwerkkonfiguration, die Stallungen bestehen aus massivem Backsteinmauerwerk. Als großbäuerlicher Hof, der kurz nach dem Stadtbrand erbaut wurde, ist die Gebäudegruppe aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |