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Als wichtiger Bestandteil der lang gestreckten Zeilenbebauung erhebt sich das traufständige Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. in zwei Geschossen mit schlichtem Fachwerkgefüge. Hervorzuheben sind die reich ausgebildeten Flachschnitzereien im Bereich des Geschossüberstandes und an den Eckständern, die vegetabiles Rankenwerk zeigen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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