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Als markanter Blickpunkt am Beginn der Domänenstraße erhebt sich das ehemalige Amtsgericht, das um 1690 als Verwaltungssitz des 1654 entstandenen landgräflichen Amtes Bischhausen errichtet wurde. Die geplante zweiflügelige Anlage, die die Flurkarte des Jahres 1688 zeigt, wurde nicht errichtet, sondern man beschränkte sich auf einen zweigeschossigen Massivbau über einem längsrechteckigen Grundriss. Der nordöstlich vorgelagerte Annex stammt aus dem 19. Jh. Als gerichtlicher Amtssitz ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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