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Traufständiges Wohnhaus am Fuß des Kirchberges, inschriftlich in das Jahr 1679 datiert. Das Gebäude gehörte zum ehemals boyneburgischen, seit 1654 zum landgräflichen Gutshof und diente in dieser Zeit als Wohn-Wirtschaftsgebäude für Bedienstete des Landesherren. An der Giebelseite befindet sich ein spätgotischer Kellereingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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