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Vierseitig umbaute Hofanlage mit traufseitigem Wohnhaus um 1800 sowie ehemals Wirtschaftsgebäuden aus dem 19. Jh.
Das Wohnhaus erhebt sich in zwei Geschossen mit lebhaftem Fachwerkgefüge: an den Eck- und Bundständern 3/4-Streben mit Sturz- und Brustriegeln. Im Brüstungsbereich Leitermotiv. Wirtschaftsgebäude in konstruktivem Fachwerkraster. Die Hofanlage trägt wesentlich zum Ortsbild im Verlauf der Durchgangsstraße bei und ist daher aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |