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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Bischhausen
Giebelständiges Wohnhaus in einer Staffel gleichformatiger Gebäude im Verlauf der Landstraße. Das Fachwerkraster zeigt eine schlichte Konfiguration aus Mannfiguren an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich der Zwischenständer. An den Füllhölzern vegetabiler Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |