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Im Jahr 1924 brannten alle Nebengebäude dieses größten bäuerlichen Betriebes des Ortes nieder, lediglich das Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. blieb erhalten. Dieses erhebt sich in zwei Geschossen, in der Mitte des abgewalmten Daches befindet sich ein groß dimensioniertes Zwerchhaus. Als wichtiger Bestandteil des Ortsbildes ist der ehemalige Posthof aus städtebaulichen Aspekten erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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