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Traufständiges Wohnhaus am westlichen Abschluss der Straßenbebauung mit einer inschriftlichen Datierung in das Jahr 1825. Das lebhafte Fachwerkgefüge besitzt mit den 3/4-Streben an Eck- und Bundständern sowie dem angedeuteten Leitermotiv im Brüstungsbereich der Traufseite repräsentativen Charakter. An der Giebelseite befinden sich darüber hinaus mit den gebogenen 3/4-Streben der Bundständer dekorative Fachwerkelemente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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