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Traufständiges Wohnhaus über hohem Sockel am westlichen Rand der historischen Bebauung der Landstraße, auf der Schwelle in das Jahr 1713 datiert. Konstruktives Fachwerkgefüge in zwei Geschossen mit Mannfiguren an den Eckständern des Obergeschosses, dazwischen angedeutetes Leitermotiv und konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Rechts jüngerer Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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