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Am Kreuzungsbereich zur Fitzgasse gelegenes traufständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung an der Schwelle in das Jahr 1661. Einfaches, konstruktives Fachwerkgerüst, bestehend aus 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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