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Doppelhaus, dessen vorderer Teil eine sichtbare Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 18. Jhs. aufweist. Am traufseitig ausgebildeten Geschossüberstand Flachschnitzdekor in vegetabilem Ornament an den Füllhölzern. An den Eckständern beider Geschosse eingelegte Rundstäbe, an den Kopfknaggen der dortigen Mannfiguren pflanzliches Ornament.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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