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Giebelständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung auf der Schwelle: "JOHAN HEINRICH GROSGURT BAU HER ANNA MARTA BAU FRAU PEDER SCHELLHASE Z M ANO 1787." In beiden Geschossen schmuckloses Fachwerkgefüge in schlichter Konfiguration der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Im hinteren Bereich jüngerer Anbau. Als zäsursetzender Abschluss der dichten Bebauung in diesem Bereich des Straßenzuges ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |