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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Bischhausen
Am Abschluss des Straßenzuges erhebt sich eine Mühlenanlage, die die westliche Randbebauung des Ortes entscheidend bestimmt. Das Hauptgebäude datiert aus dem Jahr 1905, die Turbine 1909; ein Getreidesilo trägt die inschriftliche Datierung in das Jahr 1937. Als ein typisches Fabrikgebäude der Jahrhundertwende ist die Mühle aus technischen und geschichtlichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |