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Die historische Bausubstanz des Ortes erstreckt sich beiderseits der ortsdurchquerenden Thüringer Straße mit dem ältesten Bereich rund um die Kirche, in dessen nördlichen Umkreis sich dichte, kleinmaßstäbliche Bebauung erhebt. An der Durchgangsstraße reihen sich Hofanlagen in lockerer Streuung, die sich im Bereich der Nummern 18-26 und 11-19 zu einer engen Staffelung verdichtet. Am östlichen Rand der Straße bildet der Schemmerbach eine natürliche Grenze, bis er am Sachsenring abknickt und sich mit dem Fischbach vereint. Den östlichen Abschluss der Gesamtanlage markiert die Dorfmühle.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |