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Groß dimensioniertes Wohnhaus am südlichen Rand der historischen Ortsbebauung in einem Fachwerkraster aus den letzten Jahren des 18. Jhs. An der Unterkante der Schwelle geteilte Abfasung, Füllhölzer mit fast verblichenem Flachschnitzdekor. An der linken Gebäudeseite Anbau aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |