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Traufständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung auf der Schwelle in das Jahr 1833. Klar gegliedertes Fachwerkgefüge in zwei Geschossen über einem massiven Sockel: an den Eck- und Bundständern beider Geschosse 3/4-Streben, im Erdgeschoss mit Brust- und Sturzriegeln. Im Brüstungsbereich dichtes Sprossengefüge eines Leitermotives. An den Eckständern eingelegter Rundstab und Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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