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Ortsbildprägendes Wohnhaus stattlicher Größe in zwei Geschossen über hohem Massivsockel mit konstruktivem Fachwerkgerüst aus dem Ende des 18. Jhs. An der Unterkante der Schwelle befindet sich mit einer geteilten, löffelförmigen Abfasung ein bemerkenswertes Schmuckmotiv. An den Eckständern eingelegter Rundstab mit abschließender Volute. In den Gefachen zum Teil erhaltene Reste von Kratzputz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |