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Die Sachgesamtheit des Rittergutes besteht aus dem Herrenhaus und drei angeschlossenen Wirtschaftsgebäuden, einem Park mit Einfriedung sowie einem Gartenhaus. Die erwähnten Gebäude datieren von der Mitte des 18. Jhs. bis in das letzte Drittel des 19. Jhs.
Das stattliche Herrenhaus erhebt sich in zwei Geschossen in symmetrischer Fassadengestaltung mit einem in der Mittelachse gelegenen Eingang. Fachwerkscheunen in Ständerbauweise mi geschosshohen Verstrebungen in zum Teil ortsbildprägender Bedeutung. Im Park befindet sich ein eingeschossiges Gartenhaus über bossiertem Sockel in konstruktivem Fachwerkgefüge mit abschließenden Türmchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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