Margaritenweg 10 - Obermühle - Scheune -
Margaritenweg 10 - Obermühle
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Werra-Meißner-Kreis
Waldkappel
Friemen
  • Margeritenweg 10
  • Obermühle
Obermühle
Flur: 8
Flurstück: 22/7, 23

Obermühle aus dem Jahr 1650 mit dazugehörigem Wirtschaftsgebäude, 1745, bzw. 1797 datiert. Wohnhaus in zwei Geschossen mit repräsentativer Fachwerkkonstruktion, bestehend aus Mannfiguren mit zum Teil angesetzten Kopfstreben an Eck- und Bundständern. Unterkante der Schwelle mit geteilter Abfasung, darüber markantes Zickzackband. Scheune in zweigeschossiger Rähmbauweise mit massiv verändertem Untergeschoss.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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