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Obermühle aus dem Jahr 1650 mit dazugehörigem Wirtschaftsgebäude, 1745, bzw. 1797 datiert. Wohnhaus in zwei Geschossen mit repräsentativer Fachwerkkonstruktion, bestehend aus Mannfiguren mit zum Teil angesetzten Kopfstreben an Eck- und Bundständern. Unterkante der Schwelle mit geteilter Abfasung, darüber markantes Zickzackband. Scheune in zweigeschossiger Rähmbauweise mit massiv verändertem Untergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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