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Traufständiges Wohn-Wirtschaftsgebäude am Abschluss der Straße aus dem Jahr 1798 mit dichtem Fachwerkraster konstruktiver Struktur in zwei Geschossen. Im linken Bereich hohe Toreinfahrt, die den Wirtschaftstrakt erschließt. Daneben nachträglich angefügtes Wirtschaftsgebäude. Beide Gebäude werden von einem Mansarddach geschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |