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https://www.alemannia-judaica.de/harmuthsachsen_friedhof.htm
Der ältere jüdische Friedhof liegt auf einem schmalen Bergsporn des Rauschenberges, wenige hundert Meter nordöstlich des Gutshofes innerhalb einer zu diesem Gut gehörigen Waldparzelle. Es ist nicht bekannt, wann der Friedhof angelegt wurde; die älteste nachweisbare Datierung des Friedhofes ist von 1839. Der Friedhof wurde bis um 1900 belegt. 1938 wurden noch 75 Gräber gezählt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |